Feuerwerk Sicherheitshinweise
Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu Bränden und Unfällen jeglicher Art mit Feuerwerkskörpern. Viele dieser Einsätze der Rettungskräfte sind auf unsachgemäßen Umgang mit Böllern zurückzuführen.
Damit der Jahreswechsel für Sie in schöner Erinnerung bleibt, sollten von Ihnen einige Tipps beherzigt werden:
- In der Silvesternacht alle Fenster (vor allem Dachfenster) und Balkontüren schließen. Brennbare Gegenstände vom Balkon entfernen.
- Nur Feuerwerkskörper benutzen die eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben.
Feuerwerkskörper ohne Zulassung sind unberechenbar in ihrer Wirkung. Folgen solcher Feuerwerkskörper können sehr schwere Verletzungen und hohe Sachschäden sein. Die Aussage "Hände weg von illegalen Böllern" trägt ihre Doppeldeutigkeit nicht ohne Grund!
- Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
- Feuerwerkskörper kühl und trocken lagern.
- Beim Umgang mit einem Feuerwerkskörper, nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton daneben bereithalten. Vorräte in sicherer Entfernung lagern.
- Raketen nur senkrecht in den Himmel abschießen. Auf genügend Freiraum über dem Abschuss- und Flugbereich achten. Eine feste Abschussvorrichtung benutzen. Kein "Raketenstart" aus der Hand.
- Raketen, Böller und sonstige Geschosse nie auf Menschen oder Tiere richten!
- Angezündete Feuerwerkskörper die nicht explodiert sind - sogenannte Blindgänger - sollten nicht angefasst oder nochmals gezündet werden! Sie sind unberechenbar und könnten unmittelbar explodieren. Diese Feuerwerkskörper mit Wasser ablöschen.
- Beim Abbrennen von Feuerwerk empfiehlt sich, einen Eimer Wasser und den Feuerlöscher bereitzustellen - so, dass Sie ihn im Brandfall auch schnell erreichen.
- Löschversuche nur, solangeSie sich nicht selbst gefährden
- Sollte es trotzdem zu einem Schadensfall kommen, sorgen Sie für eine ausreichende Erstversorgung (Haus- oder Kfz-Verbandskasten), kühlen Sie Wunden mit Wasser und decken Sie diese steril ab. Sollte es brennen, unternehmen Sie nur Löschversuche, bei denen Sie sich selbst nicht gefährden.
- Schließen Sie möglichst Türen zum Brandraum und verlassen Sie so schnell wie möglich mit allen Menschen die Wohnung. Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112.
- Sorgen Sie dafür, dass der Anmarschweg für die Feuerwehr frei von Feuerwerkskörpern ist und weisen die Rettungskräfte ein. Sorgen Sie für die Einsatzkräfte - nicht für zusätzliche Gefahren durch Feuerwerkskörper.
Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst:
Kennzeichnungen der BAM
Von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüfte und für sicher befundene Feuerwerksartikel sind an eindeutigen Kennzeichnungen erkennbar.
Prinzipiell werden zwei Zulassungsklassen unterschieden:Klasse I und Klasse II. Der wichtigste Unterschiede der beiden Klassen ist dieAltersfreigabe. Während Produkte der Klasse II erst an Personen über 18 Jahren verkauft werden dürfen, ist bei Produkten der Klasse I auch ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren zulässig.
Das Zulassungskennzeichen ist an deutlich sichtbarer Stelle auf dem pyrotechnischen Artikel angebracht und setzt sich aus dem Kürzel "BAM", dem Buchstaben "P", der Zulassungsklasse "I" oder "II", sowie einer vierstelligen Zahlzusammen.
Beispielsweise also: BAM -P II - 2526.